Hundeführerschein

Hundesachkunde

Sachkundenachweis für Hundehalter

Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz § 3 NHundG nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Ein Hundehalter muss in der Lage sein, seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.


Theorieprüfung

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.


Es handelt sich um eine Single-Choice Prüfung mit 35 Fragen (pro Kategorie 7 Fragen), die am Computer oder Handy durchgeführt wird. Die Prüfungen finden bei mir Zuhause statt. Bei Bestehen (mind. 70% insgesamt, sowie mind. 50% pro Kategorie) erhalten Sie direkt die Bescheinigung.


Prüfungsgebühr: 75€ (Vorkasse)


Prüfungsordnung Theorieprüfung



Hiermit können Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten:


Sie sollten sich in erster Linie auf das Zusammenleben mit einem Hund für die nächsten 15 Jahre vorbereiten, seine Bedürfnisse und Ihre Pflichten kennen, es sollte nicht ausschließlich um die Vorbereitung auf eine Prüfung gehen!

Zur Vorbereitung empfehle ich entsprechende Literatur lesen, z.B. Rassebücher, wenn Sie sich eine spezielle Rasse anschaffen, oder allgemeine Hundebücher zu o.g. Themen (Verhalten, Gesundheit, Erziehung, usw.).


Außerdem sollten Sie sich mit den Gesetzen auseinandersetzen:
Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG)
Tierschutzgesetz (TSchG)
Tierschutz Hunde-Verordnung (TierSchHuV)


Empfohlene Literatur:

Buch: Hundeführerschein und Sachkundenachweis von Esther Schalke, Gabriele Metz, Sandra Bruns

Buch: Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter von Dorit Feddersen-Petersen

weitere Literaturvorschläge


Beispielfragen


Praxisprüfung

Bei der Praxiprüfung geht es darum zu zeigen, dass Sie in der Lage sind, einen Hund tierschutzgerecht zu führen, ohne dass Dritte belästigt oder verletzt werden. Die Prüfung findet zu einem Teil im verkehrsarmen Bereich statt, der zweite Teil im verkehrsreichen Bereich. Ich gestalte die Praxisprüfung immer als einen kleinen Spaziergang. Ihr Hund sollte die normalen Grundkommandos (wie Sitz, Platz, Bleib oder Komm) kennen, an einer kurzen Leine laufen können sowie an Fußgängerzone und viel befahrene Straßen gewöhnt sein. Leckerlies und Lob sind natürlich erlaubt ;-)


Prüfungsgebühr: 90€ (Vorkasse)


Prüfungsordnung Praxisprüfung


Termine

Theorieprüfungen

Theorieprüfungen biete ich an folgenden Terminen an (andere Termine auf Anfrage!):

09.04.2024   ab 17:00Uhr

07.05.2024   ab 17:00Uhr

11.06.2024   ab 17:00Uhr

weitere Termine folgen

Praxisprüfungen

Praxisprüfungen (max. 3 Teilnehmer) biete ich an folgenden Terminen an:

12.04.2024   ab 17:00Uhr

24.05.2024   ab 17:00Uhr

weitere Termine folgen

Anmeldung

In Niedersachsen ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei tierversicherung.biz finden Sie tolle Angebote, um sich und Ihren Hund umfassend abzusichern.

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