AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Spürnasen Hameln - Hundeschule

1    Haftung und Teilnahme
Die Teilnahme an Trainingsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen und Hunden wird nicht gehaftet. Bei Kämpfen/Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen am Hund/an Menschen.
Spürnasen Hameln haftet nicht für Verletzungen, gesundheitliche Folgen oder Spätfolgen am Hund, ebenso nicht für Personen-,  Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
Der Hundehalter handelt eigenverantwortlich.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet (auch gemäß niedersächsischem Hundegesetz), für seinen Hund einen ausreichenden Versicherungsschutz (Tierhalterhaftpflicht) abzuschließen. Der Versicherungsschein ist einmalig vorzuzeigen.
Die teilnehmenden Hunde sollen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, vor Trainingsbeginn auf physische und psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes hinzuweisen. Hunde mir ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht teilnehmen.

2    Anmeldung zur & Rücktritt
Eine Anmeldung erfolgt telefonisch, per Email oder perönlich, ist bindend und verpflichtet den Anmelder zur Entrichtung der vereinbarten Gebühr.
Eine Absage muss telefonisch, per Email oder perönlich erfolgen.
Bei einer kurzfristigen Absage der Teilnahme (<24 h vor Beginn) behalten die Spürnasen Hameln sich vor, die Teilnahmegebühr zu 100% in Rechnung zu stellen.
Spürnasen Hameln behält sich vor, zugesagte Gruppentermine bei Teilnehmerzahlen unter 4 Personen abzusagen. Die angemeldeten Kunden werden rechtzeitig informiert. Dem angemeldeten Hundehalter entstehen dann keine Kosten.
Bei Absagen durch Spürnasen Hameln aus widrigen Gründen (z.B. Witterungsbedingungen, Krankheit, usw.) werden bereits erhaltene Gebühren in voller Höhe erstattet bzw. entstehen dem angemeldeten Hundehalter keine Kosten. Ein sonstiger Anspruch besteht nicht. Die angemeldeten Kunden werden rechtzeitig über die Absage informiert.
Spürnasen Hameln behält sich Terminänderungen vor.

3    Zahlungsbedingungen
Mantrailing und Grunderziehung: Die Teilnahmegebühr entweder für eine einmalige Teilnahme oder für eine 5er Rabattkarte wird generell sofort in bar während der (ersten) Stunde fällig.
Module, Seminare/Abendvorträge und Hundehalterprüfungn: Die Teilnahmegebühr ist vorab auf ein benanntes Konto zu entrichten. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine entsprechende Rechnung. In Ausnahmefälle ist auch eine Barzahlung beim (ersten) Termin möglich.
(Einzeltraining/-beratung: Die Gebühr ist abhängig von der Dauer des Termins und daher am Ende des Termins in bar zu entrichten.)

4    Sonstiges
Der Erfolg des Trainings ist abhängig vom Hundehalter und dem Hunde und wird nicht garantiert.
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung!
Private Ton- und Bildaufnahmen der Trainingsstunden bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Spürnasen Hameln.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt.

Spürnasen Hameln - Dogwalker Service

(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.  
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.
(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Niedersächsischen Hunderegister sowie beim jeweiligen lokalen Amt ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.  
(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und anderen Hunden ist.  
(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung des DogWalker-Service Spürnasen Hameln Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).  
(6) Der DogWalker-Service Spürnasen Hameln übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet allein der Hundehalter.  
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Spürnasen Hameln haftet der Hundehalter.
(8) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Gassi-Services sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt der DogWalker-Service Spürnasen Hameln keine Haftung.   
(9) Der DogWalker-Service Spürnasen Hameln verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
(10) Hält der DogWalker-Service Spürnasen Hameln eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.  
(11) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens einer Stunde pro Gassirunde. Das Gassigehen erfolgt angeleint oder im Freilauf (in Absprache mit dem Halter), zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden.  
(12) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Der DogWalker-Service Spürnasen Hameln übernimmt hierfür keinerlei Haftung.  
(13) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der DogWalker-Service Spürnasen Hameln vertraglich aus.
(14) Läufige Hündinnen können nach Rücksprache am Gassiservice teilnehmen.  
(15) Die Vergütung für den Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice ist vorab zu leisten, d.h. direkt vor einem einzelnen Termin oder bei regelmäßiger Buchung zu Beginn eines Monats.  
(16) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 10,- Euro fällig.  
(17) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Der DogWalker-Service Spürnasen Hameln haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters. 
(18) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch den DogWalker-Service Spürnasen Hameln erfolgt nicht.  
(19) Der zwischen dem Hundehalter und dem DogWalker-Service Spürnasen Hameln geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen 7 Tage vor Monatsende gekündigt werden.    

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